Am 25. Oktober besuchten wir zusammen mit einigen Gästen – darunter zu unserer Freude auch Rotaractern aus Frankfurt – das Verwaltungsgericht Darmstadt. Im Fokus dieses Abends sollte die Welt der Justiz, insbesondere der Beruf des Richters, jenseits der zumeist strafrechtlichen Medienberichterstattung stehen. So empfingen uns die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Darmstadt Dagmar Rechenbach und ihr Ehemann Peter Rechenbach, Vorsitzender Richter am Landgericht Darmstadt, zu einem Vortrag, der sich aufgrund der vielen Fragen schnell zu einer unterhaltsamen Diskussionsrunde entwickelte.
Dabei standen vor allem die grundlegenden Prinzipien wie die Unabhängigkeit des Richteramtes und der allgemeine Tagesablauf in diesem Beruf im Vordergrund. Anschließend wurden durch die beiden Vortragenden sehr deutlich die Unterschiede zwischen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgezeigt. Der größte Unterschied liege in den Verfahrensmaximen, so Herr Rechenbach. Während das Verwaltungsgericht nach dem Amtsermittlungsgrundsatz Sachverhalte von Amts wegen erforschen müsse, könne sich ein Zivilrichter nach dem Beibringungsgrundsatz in seinem Urteil auf solche Aspekte beschränken, die von den Parteien vorgetragen werden. Schließlich berichteten Herr und Frau Rechenbach von besonders interessanten und zum Teil kuriosen Fällen aus ihrer Laufbahn.
Ein besonderer Dank gilt den Vortragenden für den kurzweiligen und lehrreichen Abend und die Bereitstellung der Räumlichkeit.